Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sozialministeriumservice ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz - WZG) in der geltenden Fassung sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fit2work.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell nicht vollständig mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2)" sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2018-08) vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind im Folgenden beschrieben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei: 

 

  • Kontrastprobleme: Einige Bildelemente haben nicht genügend Kontrast, was das Lesen für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer erschwert.
  • Barrierefreie Linktexte: Einige Links haben keine eindeutige Beschreibung, was die Nutzung für Benutzerinnen und Benutzer mit Screenreadern einschränkt.
  • Fehlende Skiplinks: Es fehlen Skiplinks, die es Benutzern ermöglichen, schnell zu den relevanten Inhalten zu navigieren.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und die bestehenden Probleme zu beheben. Bis Ende 2024 sind folgende Maßnahmen geplant:

 

  • Erhöhung des Kontrasts in problematischen Bereichen, insbesondere bei einigen Bildelementen.
  • Bereitstellung von eindeutigen Linkbeschreibungen, damit Nutzerinnen und Nutzer den Zweck eines Links einfach ermitteln können. 
  • Implementierung von Skiplinks zur besseren Navigation.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08. Oktober 2024 auf Grundlage einer Evaluierung durch das WAVE Evaluation Tool erstellt. Der letzte Test der Website erfolgte am 07. Oktober 2024. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit laufend zu prüfen und zu verbessern.

Feedback und Kontaktangaben

Wir legen großen Wert auf die Verbesserung der Barrierefreiheit und sind stets bestrebt, Barrieren zu beseitigen. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an support@fit2work.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere“ mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie, wenn möglich, die URL der betreffenden Seite bei.

 

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web­-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren